Absichern einer Gefahrenstelle nach einem Verkehrsunfall / einer Panne
An Gefahrenstellen auf oder an Straßen können für Ersthelfer oder andere Personen Gefahren durch den fließenden Verkehr auftreten. Zum Schutz (besonders der Eigenschutz) sind geeignete Sicherungs- und Absperrmaßnahmen vorzunehmen.
Der Beginn der Absicherung auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften hat ungefähr 200 Meter vor der Einsatzstelle zu erfolgen. Bei Straßen mit Gegenverkehr muss stets nach beiden Seiten gesichert werden.
Zur besseren Erkennbarkeit soll neben dem Warndreieck zusätzlich (wenn vorhanden) eine Warnleuchte aufgestellt werden. Sind Warndreiecke und Warnleuchten in ausreichender Anzahl vorhanden, sollen sie auf beiden Seiten der Fahrbahn aufgestellt werden.
Bei unübersichtlicher Straßenführung (Kurven, Kuppen, sonstige Sicht-behinderungen) sind gegebenenfalls größere Sicherheitsabstände zu wählen. Das Warndreieck und (wenn vorhanden) die Warnleuchte ist so weit vor dem Sichthindernis aufzustellen, dass es bei Annäherung bereits auf Entfernung erkannt wird.
An Gefahrenstellen auf Autobahnen und Kraftverkehrsstraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen erfolgt die Absicherung entgegen der Fahrtrichtung des fließenden Verkehrs. Der Beginn der Absicherung richtet sich nach den möglichen Höchstgeschwindigkeiten herannahender Verkehrsteilnehmer. In Streckenbereichen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung hat der Beginn der Absicherung 800 Meter entgegen der Fahrtrichtung vor der Gefahrenstelle zu erfolgen. Die Zeichen sollen nach 200 Metern in Fahrtrichtung (600 Meter vor der Unfallstelle) wiederholt werden. Warndreieck und Warnleuchte sind zum Absichern von Gefahrenstellen auf Autobahnen nicht auffällig genug.
Einsatzkräfte verwenden in der Regel zusätzlich mitgeführte Verkehrszeichen oder Faltsignale. Zum Sperren von Fahrspuren (ungefähr 200 Meter vor der Einsatzstelle) sind Verkehrsleitkegel in Verbindung mit Blitzleuchten zu verwenden. Für eine Fahrspur sind in der Regel fünf Leitkegel und mindestens zwei Blitzleuchten auf zu stellen, für die Sperrung von zwei Fahrspuren fünf bis sieben Leitkegel und mindestens drei Blitzleuchten.